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   LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19   

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LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19 (https://dejure.org/2020,78198)
LG Memmingen, Entscheidung vom 19.05.2020 - 33 O 1778/19 (https://dejure.org/2020,78198)
LG Memmingen, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 33 O 1778/19 (https://dejure.org/2020,78198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Abschalteinrichtung, Darlegungs- und Beweislast, Verrichtungsgehilfen, Klagepartei, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Sittenwidrigkeit, Merkantiler Minderwert, Obergerichtliche Rechtsprechung, Zug-um-Zug-Verurteilung, Abgasskandal, Gewährleistungsansprüche, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    Soweit die Klägerseite das Vorliegen einer nach ihrer Auffassung unzulässigen Abschalteinrichtung mit der Installation eines "Thermofensters" begründet, so verkennt sie dabei, dass die temperaturabhängige Reduzierung der Menge der zurückgeführten Abgase zur Vermeidung von Motorschäden durchaus als eine zulässige Abschaltvorrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 lit. A) der VO (EG) Nr. 715/2007 gewertet werden kann (vgl. LG Hanau, Urteil vom 31.01.2019, Az.: 4 O 748/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019, Az.: 10 U 134/19).

    Insofern führt das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 30. Juli 2019 zum Az. 10 U 134/19 überzeugend aus, dass dieser bei der Verwendung eines Thermofensters erfordere, dass Anhaltspunkte dafür erkennbar wären, dass der Einbau der Einrichtung mit der in Rede stehenden Funktionsweise in den streitgegenständlichen Motor in dem Bewusstsein geschehen sei, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen worden sei.

    Bei einer Abschalteinrichtung, die vom Grundsatz her im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeitet wie auf dem Prüfstand und bei der Gesichtspunkte des Motors bzw. Bauteilschutzes als Rechtfertigung ernsthaft angeführt werden können, kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die Handelnden bzw. Verantwortlichen bei der Beklagten in dem Bewusstsein gehandelt haben, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19).

  • OLG Schleswig, 18.09.2019 - 12 U 123/18

    Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer

    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    Denn anders als die "Schummelsoftware" des Motors EA 189 unterscheidet das Thermofenster nicht zwischen Prüfstand und realem Betrieb, sondern richtet sich nach der Umgebungstemperatur und ist damit nicht offensichtlich auf eine "Überlistung" der Prüfungssituation ausgelegt (vgl. auch OLG Schleswig, Urteil vom 18.09.2019 - 12 U 123/18).

    Darüber hinaus setzt die Haftungsvorschrift Vorsatz zumindest im Hinblick auf die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtung voraus, ohne die das Schutzgesetz nicht verletzt ist (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Absatz 1 EG-FGV) bzw. noch weitergehend Vorsatz bezüglich des kausalen Eintritts eines Schadens (§ 826 BGB, § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. § 263 StGB), der hier nicht festgestellt werden kann (vgl. auch OLG Schleswig Urt. v. 18.9.2019 - 12 U 123/18).

  • BGH, 09.05.2017 - XI ZR 484/15

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden

    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    Dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs der Beklagten kommt neben dem auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung gerichteten Antrag zu Ziffer I. keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 09.05.2017 - XI ZR 484/15).
  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    § 27 Abs. 1 EG-FGV stellt kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, das den von dem Klagepartei geltend gemachten Schaden betrifft (vgl. LG Hagen, Urteil v. 16.06.2017 - 8 O 218/16 LG Landgericht Braunschweig, Urteil v. 31.08.2017 - 3 O 21/17).
  • BGH, 09.04.2015 - VII ZR 36/14

    Vorlage an den EuGH in Sachen Silikonbrustimplantate

    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    Dafür kommt es nicht auf die Wirkung, sondern auf Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zugunsten von Einzelpersonen oder bestimmten Personenkreisen gewollt oder mitgewollt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.04.2015 - VII ZR 36/14).
  • OLG München, 25.07.2017 - 13 U 566/17

    Schadensersatzforderung wegen Täuschung

    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    Im vorliegenden Fall gilt insofern nichts anderes als in anderen vergleichbaren Fällen (zum Beispiel bei Anlegerverfahren im Bereich des sog. "Grauen Kapitalmarktes", vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017 - 13 U 566/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - L 3 U 13/19
    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    Dieser Sichtweise schließt sich auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Hinweisbeschluss vom 23.08.2019 zum Az. 3 U 13/19 an.
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    Auch das Oberlandesgericht Köln vertritt in einem Beschluss vom 04.07.2019 zum Az. 3 U 148/18 die Auffassung, dass in einem solchen Fall der erforderliche Schädigungsvorsatz nicht festzustellen sei.
  • OLG München, 18.10.2019 - 21 U 3241/19

    Keine Schadensersatzansprüche gegenüber Daimler wegen unzulässiger

    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    Der Umstand, dass die Beklagte ggf. in anderen Modellen und Motoren eine ggf. unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat, begründet keine Vermutung oder gar Beweislastumkehr dahingehend, dass dies auch im vorliegenden Fall zutrifft (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 18.10.2019, Az.: 21 U 3241/19).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2020 - 33 O 1778/19
    Soweit die Klägerseite hier die Entscheidung des BGH vom 28.01.2020, Az.: VIII ZR 57/19 zitiert, ist zu beachten, dass es sich in dem Fall um einen Gewährleistungsfall handelte.
  • LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 4092/16

    Abgasskandal; Unzulässige Abschalteinrichtung; Motorsteuerungssoftware;

  • OLG München, 20.05.2021 - 24 U 3560/20

    Keine Schadensersatzansprüche wegen Verwendung von Thermofenster und

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 19.05.2020, Az. 33 O 1778/19, wird zurückgewiesen.
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